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OLG Köln - Entscheidung vom 16.08.1988

Ss-31-32/88-219-220

Normen:
AuslG § 47 Abs.1 Nr.1, Nr.2, §47 a

Fundstellen:
DRsp III(380)235c
MDR 1989, 90
NStZ 1988, 509

»Tatbestandsmäßig [i.S. des § 47 a AusländG] ist jede Hilfe und Förderung, die dazu beiträgt, daß ein Ausländer gegen § 47 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 AusländG verstoßen kann.. . Daß eine Hilfe beim Grenzübertritt zunächst [...]
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