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OLG Köln - Entscheidung vom 25.05.1988

2 U 67/87

Normen:
ZPO §§ 320, 314, 543

Fundstellen:
DRsp IV(415)190b-c
MDR 1988, 870

(b) »Der Gesetzgeber hat die Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO mit Rücksicht auf die urkundliche Beweiskraft des Tatbestandes vorgesehen. Der Tatbestand erbringt nach § 314 ZPO Beweis für das mündliche Vorbringen [...]
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