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OLG Köln - Entscheidung vom 14.12.1988

2 Wx 23/88

Normen:
BGB §§ 2277, 2290 ff
BNotO § 25 Abs.2
BeurkG § 45 Abs.1

Fundstellen:
DNotZ 1989, 643
DNotZ 1990, 452
DRsp IV(470)264c
NJW-RR 1989, 452
Rpfleger 1989, 240

Der Senat bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz: LG Aachen, MDR 1988,506 = Rpfleger 1988,266. c. »Die Voraussetzungen, unter denen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 BeurkG die Aushändigung einer Urschrift erfolgen kann, [...]
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