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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.10.1988

22 U 86/88

Normen:
BGB § 906 Abs.1

Fundstellen:
BRS 49 Nr. 202
DRsp I(150)301c
MDR 1989, 913
NJW-RR 1989, 1176
ZMR 1989, 379

»Es kann nicht nach dem Mittelungspegel einer Lärmimmission beurteilt werden, ob sie das betroffene Grundstück »nicht oder nur unwesentlich« i. S. des § 906 Abs. 1 BGB beeinträchtigt, wenn zu beurteilen ist, ob dessen [...]
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