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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 12.09.1988

2/9 T 934/88

Normen:
ZPO § 410 Abs.2, §§ 377, 409

Fundstellen:
DRsp IV(415)195c
MDR 1989, 75

»Durch den angefochtenen Beschluß hat das AG gegen den Sachverständigen (SV) ein Ordnungsgeld von 250 DM festgesetzt, weil dieser sich geweigert habe, die Richtigkeit seines Gutachtens unter Berufung auf den [...]
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