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BayObLG - Entscheidung vom 21.07.1988

BReg 3 Z 54/88

Normen:
GmbHG § 7 Abs.2 S.2

Fundstellen:
BB 1988, 1772
BayObLGZ 1988, 248
DB 1988, 1846
DRsp II(220)326d
GmbHR 1988, 392

»Gründet nur ein Gesellschafter eine GmbH, so muß er Ä wie bei der Gründung durch mehrere Gesellschafter Ä ein Viertel der Stammeinlage, mindestens aber 25 000 DM einzahlen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 bis 3 GmbHG ). Anders als [...]
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