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BayObLG - Entscheidung vom 27.10.1988

BReg 3 Z 100/88

Normen:
GmbHG § 51 a Abs.2, Abs.3

Fundstellen:
BB 1988, 2405
BayObLGZ 1988, 349
DB 1988, 2504
DRsp II(220)338d-f
NJW-RR 1989, 350
Rpfleger 1989, 107
WM 1988, 1789

(d) »... In § 51 a Abs. 2 GmbHG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen einem Gesellschafter Informationsrechte verweigert werden können. Während die Informationsrechte, welche Mitgliedern von [...]
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