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BayObLG - Entscheidung vom 28.01.1988

BReg 2 Z 92/87

Normen:
GBO § 84 Abs.2 lit. a

Fundstellen:
AgrarR 1988, 195
BayObLGZ 1988, 14
DRsp IV(473)174c
NJW-RR 1988, 781
RdL 1988, 148
Rpfleger 1988, 246

»...Nach § 84 Abs. 2 Buchst. a GBO ist eine Eintragung [u.a.] gegenstandslos, soweit das Recht, auf das sie sich bezieht, nicht besteht und seine Entstehung ausgeschlossen ist. Unter diese Bestimmung fällt auch ein [...]
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