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BayObLG - Entscheidung vom 15.07.1988

RReg 1 St 90/88

Normen:
StPO § 329 Abs.1

Fundstellen:
BayObLGSt 1988, 103
DRsp IV(458)154c-d
NStE Nr. 10 zu § 329 StPO
OLGSt (n.F.) StPO § 329 Nr. 12
VRS 76, 137

(c) »... Die .. Auslegung der Vorschrift [des § 329 Abs. 1 StPO] ergibt .., daß das Gericht nicht schon immer dann, wenn der Angekl. ohne ausreichende Entschuldigung nicht pünktlich erscheint, die Berufung sofort [...]
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