Mit gerichtlichem Vergleich vom 30.10.1876 war dem Eigentümer des Flurstücks [Flst.] 255 ein Wegerecht über das Flst. 287 eingeräumt worden. 1941 wurde aus verschiedenen Grundstückstrennstücken Ä u.a. Flst. 287 Ä das [...]
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