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BayObLG - Entscheidung vom 27.04.1988

1 Z 76/87

Normen:
BGB § 1671 Abs.2, § 1681 Abs.1 S.2

Fundstellen:
DRsp I(167)363d
FamRZ 1988, 973
Rpfleger 1988, 410

»Mit dem Tod der [Adoptiv-]Mutter ist die elterliche Sorge nicht gemäß § 1681 Abs. 1 Satz 1 BGB auf den [Adoptiv-]Vater übergegangen, weil die Mutter gemäß § 1671 BGB sorgeberechtigt war. Deshalb hat das VormGer. eine [...]
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