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BVerwG - Entscheidung vom 15.04.1988

7 C 48.87

Normen:
TWG § 5 Abs.1 S.2, § 6 Abs.3, Abs.5

Fundstellen:
DRsp V(598)161c-d
DVBl 1988, 742

(c) »... Die Kl. (Bundespost) muß die Kosten der Unterfangungen der Fernmeldeleitungen tragen. Der Anwendung des § 6 Abs. 3 TWG steht nicht entgegen, daß die Unterfangungen nicht dem Schutz der Fernmeldelinie vor [...]
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