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BVerwG - Entscheidung vom 06.12.1988

9 C 40.87

Normen:
VwGO § 81

Fundstellen:
BVerwGE 81, 32
DRsp V(558)119a
DÖV 1990, 26
NJW 1989, 1175

»Voraussetzung für die Wirksamkeit der gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO [VerwGO] schriftlich erhobenen Klage ist nach der Rechtspr. des BVerwG.. grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift des Kl. oder seines [...]
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