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BVerwG - Entscheidung vom 13.07.1988

7 B 128.88

Normen:
GG Art.14 Abs.1
StVO § 42 Abs.4 a Zeichen 325, 326, § 45 Abs.1 b S.1 Nr.2

Fundstellen:
DAR 1988, 391
DRsp II(286)227d
JuS 1989, 675
NJW 1989, 729
VRS 75, 479
VerkMitt 1988, 83

»Der Kl. erstrebt die Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner in der S.-Straße, die als verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet und entsprechend durch Zeichen 325, 326 zu § 42 StVO gekennzeichnet wurde; [...]
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