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BVerwG - Entscheidung vom 03.05.1988

4 C 54.85

Normen:
BBauG §§ 30 ff.
BauGB §§ 30 ff.

Fundstellen:
BRS 48 Nr. 92
BauR 1988, 576
DRsp V(527)324d
ZfBR 1988, 283
ZfBR 1992, 147

»...Der Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BBauG/ BauGB ist in vollem Umfang ein Begriff des Bundesrechts. Denn die bodenrechtliche Zulässigkeit schließt die bundesrechtlich geforderte Sicherung [...]
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