»... Die Vorschrift [des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG in der Fassung des 7. BAföG -Änderungsgesetzes vom 13. 7. 81, BGBl. I S. 625] begründet einen Anspruch auf Ausbildungsförderung für eine einzige weitere Ausbildung, wenn [...]
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