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BVerfG - Entscheidung vom 19.12.1988

1 BvR 1492/88

Normen:
BVerfG § 23 § 92
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 Art. 16 Abs. 2 S. 2 Art. 19 Abs. 4 Art. 20 Abs. 3

1. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig. a) Sie ist unzulässig, soweit der Beschwerdeführer die Verletzung der 'Waffengleichheit' (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 , Art. 3 Abs. 1 GG ) rügt. Er hat [...]
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