»... Die Ansicht der Fachgerichte [VG Münster, DuR 1985, 214 und OVG Münster, ZBR 1987, 151 Ä hier: V (570) 388 e-g], daß der Dienstherr im Falle des BeschwF. von seinem Ermessen fehlerfrei Gebrauch gemacht habe, [...]
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