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BVerfG - Entscheidung vom 07.12.1988

1 BvL 27/88

Normen:
BStatG § 15 § 23
BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 100 Abs. 1
VZG 1987 § 4 S. 1 § 8 Abs. 2 § 12 § 15 Abs. 3 S. 1, Abs. 4

Fundstellen:
BVerfGE 79, 240
JA 1989, 383
NJW 1989, 893

A. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob die Vorschriften des Volkszählungsgesetzes 1987 und des Bundesstatistikgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, soweit sie eine bußgeldbewehrte Auskunftspflicht festlegen [...]
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