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BSG - Entscheidung vom 27.09.1988

12 BK 50/88

Normen:
AFG § 168 Abs. 1 S. 1
GG Art. 3 Abs. 1

Die Beschwerde des Klägers ist als unzulässig zu verwerfen, weil Gründe, die zur Zulassung der Revision führen könnten, nicht hinreichend dargelegt worden sind (§ 160a Abs. 2 Satz 3 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG -). [...]
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