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BGH - Entscheidung vom 08.04.1988

V ZR 120/87

Normen:
BGB § 138

Fundstellen:
BB 1988, 1281
BGHR BGB § 1018 Sicherungsdienstbarkeit 2
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Getränkebezugsvertrag 1
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Sicherungsdienstbarkeit 2
BGHR BGB § 414 Getränkebezugsverpflichtung 2
DNotZ 1988, 576
DRsp I(111)160f-h
MDR 1988, 847
NJW 1988, 2362
WM 1988, 1091

Die Beklagte ist die Rechtsnachfolgerin der Firma Brauhaus N AG (beide werden im folgenden zur Vereinfachung als Beklagte bezeichnet). Die Beklagte ließ am 12. August 1960 auf dem damals noch ihr gehörenden Grundstück [...]
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