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BGH - Entscheidung vom 02.03.1988

2 StR 522/87

Normen:
StPO § 60 Nr.2, § 238 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(448)154d
GA 1988, 426
JZ 1988, 624
NStE StPO § 60 Nr. 6
NStZ 1988, 447
StV 1988, 325

»Der BeschwF. beanstandet, daß die Zeugen S. und Sch. unvereidigt geblieben sind, obwohl gegen sie kein Teilnahmeverdacht (§ 60 Nr. 2 StPO ) bestanden habe. [Diese] Rüge ist [im vorl. Fall] unzulässig. Wie die [...]
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