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BGH - Entscheidung vom 08.03.1988

1 StR 100/88

Normen:
StGB § 266 Abs.2

Fundstellen:
DRsp III(334)181d
JZ 1988, 472
MDR 1988, 628
StV 1988, 253
wistra 1988, 232

Das LG hatte die Annahme eines besonders schweren Falles der Untreue (§ 266 Abs. 2 StGB ) allein mit der Höhe des Schadens und der langen Tatdauer begründet. Der Senat hat das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und [...]
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