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BGH - Entscheidung vom 13.01.1988

IVa ZB 13/87

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
AnwBl 1988, 292
BGHR ZPO § 233 Anwaltsverschulden 1
BGHR ZPO § 233 Büropersonal 1
BGHR ZPO § 294 Abs. 1 Eidesstattliche Versicherung 1
DRsp IV(412)199d-e
MDR 1988, 479
NJW 1988, 2045
VersR 1988, 610

Die Beklagten haben gegen das Urteil des Landgerichts H, durch das sie zur Zahlung eines Geldbetrages an die Klägerin verurteilt worden waren, Berufung eingelegt. Der Schriftsatz, mit dem diese Berufung begründet [...]
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