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BGH - Entscheidung vom 13.04.1988

IVb ZR 49/87

Normen:
BGB § 1606 Abs.3 S.1, § 1610

Fundstellen:
BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Satz 1 Anteilsberechnung 1
BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2 Betreuungsfortsetzung 1
DRsp I(167)361d-e
FamRZ 1988, 1039

(d) »... Das KG [als BerGer. ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß] nach dem Wegfall ihrer Betreuungspflichten jetzt auch die erwerbstätige Mutter des Kl. barunterhaltspflichtig [ist]. ... Der Senat hat zwar für [...]
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