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BGH - Entscheidung vom 06.07.1988

2 StR 315/88

Normen:
StPO § 244 Abs.2, Abs.3 S.2

Fundstellen:
DRsp IV(455)116b
MDR 1988, 981
NJW 1989, 1045
NStZ 1989, 129
VRS 75, 357

»Die Revision rügt [im vorl. Fall] zu Recht die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung als Verletzung der §§ 244 Abs. 3 Satz 2 und § 244 Abs. 2 StPO . ... Die Verteidigung des Angekl. hat hilfsweise [...]
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