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BGH - Entscheidung vom 30.09.1988

1 BJs 193/84; StB 27/88

Normen:
StPO § 98 Abs.2 S.2, § 111 Abs.1 S.1, S.2, Abs.3

Fundstellen:
BGHR StPO § 111 Anodnung 1
BGHR StPO § 98 Kontrollstelle 1
BGHSt 35, 363
DRsp IV(449)230a-c
DRsp IV(449)230a-d
JZ 1989, 104
MDR 1989, 176
NJW 1989, 114
NStE Nr. 1 zu § 111 StPO
NStZ 1989, 82

Der Ermittlungsrichter des BGH hat auf Antrag des Generalbundesanwaltes durch Beschluß vom 20. 5. 1988 (I BGs 701/88) »gemäß § 111 StPO die Einrichtung von Kontrollstellen täglich bis zu 24 Stunden für die Zeit vom 24. [...]
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