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BGH - Entscheidung vom 12.10.1988

IVa ZR 166/87

Normen:
BGB § 2287

Fundstellen:
BGHR BGB § 2055 Abs. 1 Teilungsquote 1
BGHR BGB § 2287 Abs. 1 Anspruchsumfang 1
BGHR BGB § 2287 Abs. 1 Beeinträchtigung 1
BGHR BGB § 2287 Abs. 1 Eigeninteresse 1
DRsp I(174)237a-b
FamRZ 1989, 175
NJW-RR 1989, 259
WM 1988, 1759

(a) »... Wie bereits in BGHZ 82, 274 [hier: I ( 174) 202 c-d] im einzelnen ausgeführt und begründet ist, ist nicht zweifelhaft, daß der Kl. im vorl. Fall den Schutz des §§ 2287 BGB genießt; dieser Schutz reicht aber .. [...]
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