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BGH - Entscheidung vom 03.03.1988

I ZR 33/86

Normen:
HGB § 362 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1988, 1210
BGHR BGB § 662 Nachnahmevereinbarung 1
BGHR HGB § 362 Abs. 1 Nachnahmevereinbarung 1
BGHR HGB § 407 Nachnahmevereinbarung 1
DB 1989, 38
DRsp II(214)229a-b
MDR 1988, 834
NJW-RR 1988, 925
VRS 75, 174
VersR 1988, 624
WM 1988, 1134

Die in den Niederlanden ansässige Klägerin betreibt einen Blumenhandel. Die Beklagte ist ein Speditionsunternehmen mit Sitz in Berlin. In den Jahren 1982 und 1983 belieferte die Klägerin frei ab L./Holland - zwei [...]
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