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BGH - Entscheidung vom 10.11.1988

VII ZR 272/87

Normen:
ZPO § 528

Fundstellen:
BGHR BGB § 635 Architektenvertrag 1
BGHR BGB § 635 »Sowieso«-Kosten 2
BGHR ZPO § 139 Abs. 1 Anwaltsprozeß 2
BGHR ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 Substantiierung 2
BGHR ZPO § 282 Abs. 1 Verspätung 2
BGHR ZPO § 424 Nr. 4 Angaben, notwendige 1
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßstandschaft, gewillkürte 10
BGHR ZPO § 528 Abs. 2 Verzögerung 4
BGHR ZPO 528 Abs. 2 Nachlässigkeit, grobe 2
BauR 1989, 361
MDR 1989, 347
NJW 1989, 717
WM 1989, 278
ZfBR 1989, 113
ZfBR 1990, 134, 192, 282
ZfBR 1992, 25

Die Bauherrengemeinschaft L.-Straße in G.-P. ließ einen Neubau von zwei Doppelhäusern mit Tiefgarage errichten. An den Doppelhäusern wurde Wohnungseigentum begründet, die Tiefgarage steht im gemeinschaftlichen Eigentum [...]
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