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BGH - Entscheidung vom 28.09.1988

IVa ZR 88/87

Normen:
ZPO § 132, § 282, § 296, § 528

Fundstellen:
BB 1989, 658
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Treubruchförderung 1
BGHR BGB § 141 Abs. 1 Sittenwidrigkeit 1
BGHR ZPO § 282 Abs. 2 Beweisantritt 1
BGHR ZPO § 296 Abs. 2 Beweisantritt 2
BGHR ZPO § 528 Abs. 3 Unanwendbarkeit 2
MDR 1989, 49
NJW 1989, 716
VersR 1989, 107
WM 1988, 1867
Warn 1988, 244

Der Kläger leitete von 1972 bis 1980 die Niederlassung der X-Lebensversicherungsgesellschaftaft AG (X) in M. als Filialdirektor. In der Mitte der 7Oer Jahre kam der Beklagte als freiberuflicher Mitarbeiter hinzu. Er [...]
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