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BGH - Entscheidung vom 22.01.1988

2 StR 133/87

Normen:
AktG § 88 Abs.1, Abs.2 S.2
StGB § 266

Fundstellen:
AG 1988, 377
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vermögensbetreuungspflicht 8
BGHR StPO § 154a Abs. 3 - Wiedereinbeziehung 1
DB 1988, 646
DRsp III(334)180c-d
EzSt StGB § 266 Nr. 8
MDR 1988, 511
NJW 1988, 2483
NStE StGB § 266 Nr. 10
NStZ 1988, 217
wistra 1988, 227

I. Durch die zugelassene Anklage waren dem Angeklagten Vergehen gemäß §§ 129 , 266 StGB , Art. I, VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53 sowie § 370 AO 1977 zur Last gelegt worden. Gegenstand des Ermittlungsergebnisses [...]
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