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BGH - Entscheidung vom 30.03.1988

I ZR 40/86

Normen:
BGB § 278 S.1, § 339

Fundstellen:
BB 1988, 1076
BGHR BGB § 278 Unterlassungsversprechen 1
BGHR BGB § 339 Unterlassungsversprechen 2
DRsp I(125)334e-f
GRUR 1988, 561
MDR 1988, 832
NJW 1988, 1907

Die Parteien stehen als Kraftfahrzeughändler miteinander im Wettbewerb. Die Beklagte hat gegen den Kläger die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Bonn über 2.234, 40 DM betrieben. [...]
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