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BGH - Entscheidung vom 05.10.1988

VIII ZR 222/87

Normen:
BGB §§ 433, 459

Fundstellen:
BGHR BGB § 459 Abs. 1 Satz 1 Unternehmenskauf 1
BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zusicherungsfähige 1
BGHR ZPO § 314 Widersprüchlichkeit 2
BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Tatbestand 3
DRsp I(130)286a-c
NJW-RR 1989, 306
WM 1988, 1700

(a) »... Nach ständ. höchstrichterlicher Rechtspr. begründen unrichtige Angaben über Umsätze und Erträge eines Unternehmens .. regelmäßig keinen Sachmangel i. S. der §§ 463 Satz 2, 459 Abs. 1 BGB (RGZ 67, 86 ; BGH, WM [...]
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