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BGH - Entscheidung vom 06.10.1988

VII ZR 227/87

Normen:
BGB § 639 Abs. 1, § 477 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1988, 2415
BGHR BGB § 209 Beweissicherungsverfahren 1
BGHR BGB § 639 Abs. 1 Mängelbeseitigungsverlangen 2
BGHR VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 Mängelbeseitigungsverlangen 4
BauR 1989, 79
DB 1989, 424
GrundE 1989, 245
MDR 1989, 153
NJW-RR 1989, 148
WM 1988, 1799
Warn 1988, 259
ZfBR 1989, 27
ZfBR 1989, 27, 54, 161, 202, 215
ZfBR 1992, 206
ZfBR 1994, 129

Die Kläger sind Eigentümer von Wohnungen an der D. -Straße in O., die die Beklagte errichtet und an die Kläger veräußert hat. Das Gemeinschaftseigentum wurde am 12. Februar 1979 förmlich abgenommen. Unter anderem wegen [...]
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