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BGH - Entscheidung vom 23.02.1988

VI ZR 56/87

Normen:
BGB § 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Arzthaftung 18
BGHR BGB § 852 Abs. 1 Fristbeginn 5
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Anscheinsbeweis 3
DfS Nr. 1994/384
MDR 1988, 662
NJW 1988, 1516

Nachdem der Kläger etwa 20 Jahre lang an Magenbeschwerden mit regelmäßig wiederkehrenden Zwölffingerdarmgeschwüren gelitten hatte, nahm der Beklagte bei ihm am 26. Februar 1974 als Belegarzt im D.-Krankenhaus in A. [...]
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