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BGH - Entscheidung vom 27.10.1988

I ZR 156/86

Normen:
BGB § 640, § 641, § 646
HGB § 425
Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA) Art. 19
ZPO § 282 (Beweislast), § 364

Fundstellen:
BGHR BGB § 641 Frachtvertrag 1
BGHR HGB § 425 Vergütungsanspruch 1
BGHR Warschauer Abkommen Art. 19 Beweislast 1
BGHR ZPO § 364 Anordnung 1
MDR 1989, 233
NJW 1989, 160
TranspR 1989, 60
VRS 76, 174
VersR 1989, 213
WM 1989, 148

Die Beklagte beauftragte die Klägerin am 21. November 1983 mit der Versendung einer Partie Telefonklemmdosen im Rechnungswert von 370.000,-- DM an die Firma C, Nigeria Limited in Ikeja-Lagos/Nigeria. Es war vereinbart, [...]
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