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BGH - Entscheidung vom 06.07.1988

IVa ZR 90/87

Normen:
AKB § 2 Abs. 2c
VVG § 6 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
r+s 1988, 251

Die Klägerin war die Halterin eines VW Polo, für den sie bei der Beklagten eine Haftpflichtversicherung unterhielt. Mit diesem Fahrzeug verschuldete der Kläger, der sich am Revisionsverfahren nicht mehr beteiligt, am [...]
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