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BGH - Entscheidung vom 14.01.1988

III ZR 249/86

Normen:
BGB § 138, § 607

Fundstellen:
BB 1988, 582
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Konsumentenkredit 1
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Ratenkredit 13
BGHR BGB § 607 Abs. 1 Lebensversicherung 1
DRsp I(111)157c
MDR 1988, 565
NJW 1988, 1318
WM 1988, 364

Die beklagte Bank vergibt Kredite in Verbindung mit dem Abschluß einer Kapitallebensversicherung. Diese Kredite sind während ihrer Laufzeit tilgungsfrei; der Kreditnehmer hat nur die im Kreditvertrag vereinbarten [...]
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