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BGH - Entscheidung vom 26.05.1988

III ZR 42/87

Normen:
BGB § 254, § 823
WasserhaushaltsG § 22

Fundstellen:
BB 1988, 2278
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 Kausalität 1
BGHR BGB § 254 Abs. 2 Satz 1 Wiederbeschaffung 1
DRsp I(123)323d-f
MDR 1989, 45
NJW 1989, 290
RdL 1988, 287
VersR 1988, 1178

Der Kläger war von Mai 1983 bis Januar 1986 Pächter einer Fischzuchtanlage. Er nimmt die Beklagten, eine Landwirtin und deren Gelegenheitsgehilfen, für ein im März 1984 durch Gülleausbringung verursachtes Fischsterben [...]
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