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BGH - Entscheidung vom 26.02.1988

V ZR 234/86

Normen:
BGB § 249, § 251, § 249
ZPO § 287

Fundstellen:
BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 3
BGHR BGB § 251 Abs. 1 Schadensberechnung 1
BGHR BGB § 251 Abs. 1 Vermögensschaden 1
BauR 1988, 498
DRsp I(123)316e-f
MDR 1988, 660
NJW 1988, 1837
WM 1988, 828

Die Klägerin verlangt von den Beklagten Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wegen Beschädigung und Zerstörung von Gebäuden auf dem Anwesen 'K' in Ch. Sie und der Beklagte zu 1 waren in Erbengemeinschaft zu gleichen [...]
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