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BGH - Entscheidung vom 30.03.1988

VIII ZR 340/86

Normen:
BGB § 398

Fundstellen:
BB 1988, 1065
BGHR BGB § 185 Abs. 1 Eigentumsvorbehalt 1
BGHR BGB § 455 Unwirksamkeit 1
BGHR BGB § 455 Weiterveräußerung 2
BGHR BGB § 929 Eigentumsvorbehalt, unwirksamer 1
DB 1988, 1382
DRsp-ROM Nr. 1992/2556
DRsp I(128)176a-c
DRsp I(130)280d
JZ 1988, 926
MDR 1988, 769
NJW 1988, 1774
WM 1988, 740

Die Klägerin begehrt die Feststellung ihres Eigentums an mehreren Baukranteilen, die die Beklagte an die Firma G (im folgenden: Fa. G.) geliefert und diese an die Klägerin weiterveräußert hat. Zwischen der Beklagten, [...]
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