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BGH - Entscheidung vom 30.05.1988

II ZR 373/87

Normen:
SGB I § 55
ZPO § 850b, § 850k

Fundstellen:
AnwBl 1988, 589
BGHR HGB § 355 Kostenschutz 1
BGHR SGB I § 55 Kostenschutz 1
BGHR SGB I § 55 Kostenschutz 2
BGHR ZPO § 850k, Kostenschutz 1
BGHZ 104, 309
DRsp IV(424)132b
DRsp V(545)106a
DRsp-ROM Nr. 1992/2455
MDR 1988, 938
NJW 1988, 2670
Rpfleger 1988, 491
VersR 1988, 944
WM 1988, 1119

Der Kläger, der Bundesbahnbeamter ist, unterhielt bei der verklagten Genossenschaftsbank ein Gehaltsgirokonto. Am 4. Februar 1986 schrieb die Beklagte diesem Konto, das einen noch im Rahmen des eingeräumten [...]
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