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BGH - Entscheidung vom 12.01.1988

VI ZR 158/87

Normen:
BGB § 276 Abs.1
RVO § 640

Fundstellen:
BGHR BGB § 276 Abs. 1 Satz 2 Fahrlässigkeit, grobe 2
BGHR RVO § 640 Abs. 1 Fahrlässigkeit, grobe 1
DRsp I(125)322a-b
MDR 1988, 488
NJW 1988, 1265
RdL 1988, 73
VersR 1988, 474
ZfBR 1989, 68
r+s 1988, 171

Die klagende Berufsgenossenschaft verlangt von den Beklagten nach § 640 RVO Ersatz der Aufwendungen, die sie für die bei ihr gegen Arbeitsunfall versicherte Frau Barbara M. erbracht hat. Frau M. half dem Erstbeklagten [...]
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