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BGH - Entscheidung vom 27.01.1988

IVb ZR 12/87

Normen:
BGB § 195, § 197, § 1613 Abs.2 S.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Ausgleichsanspruch 1
BGHR BGB § 1613 Abs. 2 Satz 2 Forderungsübergang 1
BGHR BGB § 1615b Abs. 1 Ausgleichsanspruch 1
BGHR BGB § 197 Unterhaltsanspruch 1
BGHZ 103, 160
DRsp I(112)142e-f
DRsp I(167)360a-c
DRsp-ROM Nr. 1992/2677
FamRZ 1988, 387
JuS 1989, 140
MDR 1988, 479
NJW 1988, 2604
ZblJR 1988, 230

... Der Ehemann der Mutter hat wegen der Kosten, die ihm durch den Ehelichkeitsanfechtungsprozeß entstanden sind, einen Ausgleichsanspruch gegen den Erzeuger des Kindes. Das hat der BGH in BGHZ 57, 229 in Abkehr von [...]
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