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BGH - Entscheidung vom 13.06.1988

II ZR 324/87

Normen:
AGB-Sparkassen (Fassung Januar 1984) Nr. 1 Abs. 5
Bedingungen der Sparkassen für den Scheckverkehr (Fassung April 1977) Nr. 10 Satz 1
ScheckG Art. 32

Fundstellen:
BB 1988, 1773
BGHR AGB Sparkassen (1984) Nr. 1 Abs. 5 Scheckeinlösung 1
BGHR ScheckG Art. 28 Scheckeinlösung 1
BGHR ScheckG Art. 32 Abs. 1 Abdingbarkeit 1
BGHR ScheckG vor Art. 1 Schecksperre 1
BGHR Scheckbedingungen der Sparkassen (1977) Nr. 10 Satz 1 Inhaltskontrolle 1
BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Hilfsantrag 1
BGHZ 104, 374
DB 1988, 1946
MDR 1988, 1030
NJW 1988, 3149
WM 1988, 1325
ZIP 1988, 1105

Die Parteien streiten über die rechtlichen Folgen der Nichtbeachtung einer Schecksperre durch die verklagte Sparkasse. Die Klägerin, eine GmbH, unterhält das bei der Hauptstelle der Beklagten in der Bahnhofstraße in M. [...]
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