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BGH - Entscheidung vom 29.09.1988

I ARZ 589/88

Normen:
ZPO §§ 91 ff., § 766

Fundstellen:
BB 1989, 314
BGHR ZPO § 103 Abs. 2 Vollstreckungserinnerung 1
BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Kostenfestsetzung 1
BGHR ZPO § 766 Kostenentscheidung 1
BGHR ZPO § 788 Vollstreckungserinnerung 1
BGHR ZPO § 91 Vollstreckungserinnerung 1
FamRZ 1989, 168
JZ 1989, 103
MDR 1989, 142
Rpfleger 1989, 79
WM 1989, 119
Warn 1988, 247

I. Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner aus einem Unterhaltstitel des Landgerichts Berlin. Sie erwirkte beim Amtsgericht Bayreuth einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, der auf die [...]
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