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BGH - Entscheidung vom 21.04.1988

I ZR 210/86

Normen:
BGB § 242
UrhG § 97

Fundstellen:
BB 1988, 1353
BGHR BGB § 242 Auskunftsanspruch 6
BGHR UrhG § 16 Vervielfältigungsstücke 1
BGHR UrhG § 31 Abs. 4 Videozweitauswertung 1
BGHR UrhG § 97 Abs. 1 Auskunftsanspruch 2
BGHR UrhG § 97 GEMA-Vermutung 2
CR 1988, 661
GRUR 1988, 604
MDR 1988, 934
NJW 1989, 389

Die Klägerin ist die einzige in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Wahrnehmungsgesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie nimmt aufgrund von Berechtigungsverträgen [...]
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