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BGH - Entscheidung vom 18.05.1988

IVa ZR 36/87

Normen:
BGB Vor § 1922, § 2301

Fundstellen:
BGHR BGB § 133 Wohlwollende Auslegung 1
BGHR BGB § 2084 Wohlwollende Auslegung 1
BGHR BGB § 2301 Abs. 1 Satz 1 Erbrechtsverweisung 1
BGHR BGB § 2301 Abs. 1 Satz 1 Schenkung unter Lebenden 1
DB 1988, 1490
DRsp I(174)236c
FamRZ 1988, 945
JZ 1988, 1079
MDR 1988, 845
NJW 1988, 2731
WM 1988, 984

Der Kläger ist Testamentsvollstrecker nach dem am 30. Juni 1983 verstorbenen Textilfabrikanten H S (Erblasser). Dessen Alleinerbe wurde aufgrund eigenhändigen Testaments vom 12. Juli 1982 der Sohn M aus erster Ehe. Die [...]
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