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BGH - Entscheidung vom 19.05.1988

I ZR 147/86

Normen:
AGBG § 9 Bj, Cj
BGB § 196 Abs.1 Nr.3, § 225
GüKG § 22 Abs. 2, § 84 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR AGBG § 196 Abs. 1 Nr. 3 Güternahverkehr 2
BGHR AGBG § 9 Verjährung 3
BGHR BGB § 225 Satz 2 Güternahverkehr 2
BGHR GüKG § 22 Abs. 1 Verjährung 1
BGHR GüKG § 84 Abs. 1 Verjährung 2
BGHR ZPO § 549 AGB 1
BGHZ 104, 292
DB 1989, 106
DRsp-ROM Nr. 1992/2463
DRsp I(112)153a-b
MDR 1988, 832
NJW 1988, 2888
VRS 75, 322
VersR 1988, 845
WM 1988, 1269

Tabestand: Der Kläger, Inhaber eines Fuhrbetriebs, beförderte für die Beklagte, eine Generalunternehmerin für die Durchführung von Transporten an Großbaustellen, Bodenaushub mit Kraftfahrzeugen im Güternahverkehr. Den [...]
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